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AG Brandenburg, 27.03.2020 - 14 M 5216/19 |
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Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 27.03.2020 - 14 M 5216/19
- LG Potsdam, 28.12.2020 - 14 T 39/20
- OLG Brandenburg, 07.06.2022 - 6 W 39/21
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 07.06.2022 - 6 W 39/21
Sofortige weitere Beschwerde einer Landesjustizkasse gegen die Kostenrechnung …
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Brandenburgischen Landesjustizkasse werden der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 28.12.2020 - 14 T 39/20 - und der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 27.03.2020 - 14 M 5216/19 - abgeändert und wird die Erinnerung der Gläubigerin vom 12.11.2019 gegen die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers D... S... vom 07.11.2019 zurückgewiesen.Die dagegen gerichtete Erinnerung war deshalb als unbegründet zurückzuweisen und der entgegenstehende Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 27.03.2020 - 14 M 5216/19 - sowie der die Beschwerde gegen diesen Beschluss zurückweisende Beschluss des Landgerichts Potsdam - 14 T 39/20 - waren abzuändern.